Wohngeld für Familien und Alleinerziehende in Düsseldorf
Familien und Alleinerziehende gehören zu den wichtigsten Zielgruppen des Wohngelds. Gerade in einer Stadt wie Düsseldorf mit hohen Mietkosten kann Wohngeld für Familien eine entscheidende finanzielle Entlastung bedeuten.
Warum Familien besonders profitieren
Die Wohngeldberechnung berücksichtigt die Haushaltsgröße — und jedes weitere Familienmitglied erhöht die Einkommensgrenze und den maximalen Mietbetrag. Familien mit mehreren Kindern haben daher tendenziell höhere Wohngeldansprüche als Ein-Personen-Haushalte. Gleichzeitig steigt mit jedem Kind auch der maximale Mietbetrag: Für eine 4-köpfige Familie in Düsseldorf (Mietstufe IV) liegt der Höchstbetrag bei rund 776 €.
Kinder im Wohngeld-Haushalt
Kinder zählen grundsätzlich als vollwertige Haushaltsmitglieder. Folgende Kinder werden berücksichtigt:
- Leibliche Kinder und Adoptivkinder unter 18 Jahren
- Pflegekinder, die im Haushalt leben
- Volljährige Kinder unter 25 Jahren, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden und deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt
- Stiefkinder, die im gemeinsamen Haushalt leben
Gut zu wissen: Kindergeld zählt bei der Wohngeldberechnung nicht als Einkommen. Es bleibt in voller Höhe anrechnungsfrei. Auch das Einkommen von Kindern aus Nebenjobs oder Ausbildungsvergütungen wird nur oberhalb bestimmter Freibeträge berücksichtigt.
Wohngeld und Kinderzuschlag
Viele Familien können sowohl Wohngeld als auch Kinderzuschlag erhalten — das eine schließt das andere nicht aus. Wichtig ist jedoch das Zusammenspiel:
- Wohngeld und Kinderzuschlag (KiZ): Wenn Sie Kinderzuschlag erhalten, wird dieser beim wohngeldrechtlichen Einkommen nicht berücksichtigt — er mindert das Wohngeld also nicht.
- Vorrang Kinderzuschlag: In der Regel sollten Familien zunächst prüfen, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht — dieser ist oft günstiger und einfacher zu beantragen. Wohngeld kann ergänzend beantragt werden.
- Kombination: Der gleichzeitige Bezug von Wohngeld und Kinderzuschlag ist möglich, wenn nach der Wohngeldberechnung noch ein Anspruch verbleibt.
Alleinerziehende — besondere Vorteile
Für Alleinerziehende gelten beim Wohngeld zusätzliche Vergünstigungen:
- Freibetrag für Alleinerziehende: Alleinerziehende erhalten bei der Einkommensberechnung einen zusätzlichen Freibetrag — das erhöht die Chancen auf Wohngeld und die mögliche Höhe des Zuschusses.
- Unterhaltszahlungen: Erhalten Sie Unterhalt für Ihre Kinder, wird dieser beim Einkommen berücksichtigt. Der Unterhaltsfreibetrag mindert jedoch die Anrechnung.
- Unterhaltsvorschuss: Wenn Sie Unterhaltsvorschuss für Ihre Kinder erhalten, zählt dieser ebenfalls zum Einkommen. Durch die Freibeträge wird er aber nur teilweise angerechnet.
Beispiel: Familie mit zwei Kindern in Düsseldorf
Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern (6 und 10 Jahre) zahlt in Düsseldorf eine Kaltmiete von 720 €. Ihr monatliches Einkommen aus einer Teilzeitstelle beträgt 1.800 € netto, zuzüglich 500 € Kindergeld und 400 € Unterhaltsvorschuss.
Bei der Wohngeldberechnung werden das Kindergeld und der Großteil des Unterhaltsvorschusses nicht angerechnet. Ihr maßgebliches Einkommen liegt damit deutlich unter der Einkommensgrenze für einen 3-Personen-Haushalt in Mietstufe IV. Der daraus resultierende Wohngeldanspruch kann monatlich mehrere hundert Euro betragen.
Änderungen im Familienstand melden
Veränderungen in Ihrer Familiensituation müssen Sie umgehend der Wohngeldstelle mitteilen:
- Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft
- Geburt eines Kindes
- Auszug oder Tod eines Haushaltsmitglieds
- Volljährigkeit eines Kindes und Ende der Ausbildung