Wohngeld Einkommensgrenzen in Düsseldorf

Ob Sie Wohngeld erhalten, hängt entscheidend von Ihrem Einkommen ab. Die Einkommensgrenzen sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Mietstufe Ihrer Stadt. Für Düsseldorf gilt die Mietstufe IV, was zu höheren Einkommensgrenzen und damit zu besseren Chancen auf Wohngeld führt als in Städten mit niedrigeren Mietstufen.

Was zählt zum Einkommen?

Zum wohngeldrechtlichen Einkommen gehören grundsätzlich alle Einnahmen der Haushaltsmitglieder — nicht nur das Gehalt aus einer Beschäftigung. Das Gesamteinkommen wird nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) berechnet und weicht teilweise vom steuerlichen Einkommen ab.

Zum Einkommen zählen:

  • Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (abzüglich Werbungskostenpauschale und Sozialversicherungsbeiträge)
  • Einkommen aus selbständiger Tätigkeit
  • Renten (gesetzliche, betriebliche und private Renten)
  • Arbeitslosengeld I
  • Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld (der über 300 € hinausgehende Betrag)
  • Unterhaltszahlungen
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Zins- und Kapitalerträge

Nicht zum Einkommen zählen:

  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag
  • Bürgergeld und Grundsicherung (diese Leistungen schließen Wohngeld ohnehin aus)
  • BAföG (schließt Wohngeld in der Regel ebenfalls aus)
  • Pflegegeld
  • Wohngeld selbst
  • Bestimmte Freibeträge (z. B. für Schwerbehinderte oder Alleinerziehende)

Einkommensgrenzen für Düsseldorf (Mietstufe IV)

Die folgende Tabelle zeigt die ungefähren maximalen monatlichen Gesamteinkommen, bis zu denen Wohngeld möglich ist. Die tatsächliche Grenze hängt auch von Ihrer konkreten Miete ab — je höher die Miete, desto höher auch die Einkommensgrenze.

Haushaltsmitglieder Max. Einkommen ca. (Mietstufe IV)
1 Personca. 1.400 €
2 Personenca. 1.900 €
3 Personenca. 2.400 €
4 Personenca. 2.900 €
5 Personenca. 3.400 €
6 Personenca. 3.900 €
7 Personenca. 4.400 €
8 Personenca. 4.900 €

Wichtig: Diese Werte sind Richtwerte und dienen der ersten Orientierung. Die exakte Berechnung erfolgt nach der Wohngeldformel und hängt von Ihrer tatsächlichen Miete oder Belastung ab.

Einkommensfreibeträge

Von Ihrem ermittelten Gesamteinkommen werden verschiedene Freibeträge abgezogen, bevor das für das Wohngeld maßgebliche Einkommen berechnet wird:

  • Allgemeiner Freibetrag: Ein prozentualer Abschlag auf das Einkommen (abhängig von der Haushaltsgröße und Mietstufe)
  • Freibetrag für Alleinerziehende: Zusätzlicher Betrag für jedes minderjährige Kind im Haushalt
  • Freibetrag für Schwerbehinderte: Zusätzlicher Betrag bei einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder bei Pflegebedürftigkeit
  • Unterhaltsfreibetrag: Für gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Personen außerhalb des Haushalts

Einkommensprüfung — rückwirkend oder aktuell?

Für den Wohngeldantrag müssen Sie Ihre Einkommensverhältnisse der letzten zwölf Monate nachweisen. Bei der Berechnung des Wohngeldes wird das durchschnittliche Monatseinkommen der letzten zwölf Monate zugrunde gelegt. Bei schwankendem Einkommen kann sich das sowohl positiv als auch negativ auswirken.

Ändert sich Ihr Einkommen während des Bewilligungszeitraums um mehr als 15 Prozent, sind Sie verpflichtet, dies der Wohngeldstelle unverzüglich mitzuteilen. Eine Erhöhung des Einkommens kann zur Rückforderung von Wohngeld führen.