Wohngeld verlängern und erhöhen — So geht's
Wohngeld wird nur für einen begrenzten Zeitraum bewilligt — in der Regel für 15 Monate. Danach müssen Sie einen Wiederholungsantrag stellen, wenn Sie weiterhin Wohngeld beziehen möchten. Auch eine Erhöhung des Wohngelds können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Wohngeld verlängern — der Wiederholungsantrag
Der Bewilligungszeitraum steht auf Ihrem Bewilligungsbescheid. Etwa zwei Monate vor Ablauf dieses Zeitraums sollten Sie den Wiederholungsantrag stellen. So vermeiden Sie eine Zahlungslücke — denn Wohngeld wird nicht automatisch weitergezahlt.
Das ist neu beim Wiederholungsantrag:
- Sie müssen die Einkommensverhältnisse der letzten 12 Monate erneut nachweisen
- Eine neue Vermieterbescheinigung ist erforderlich (auch wenn sich die Miete nicht geändert hat)
- Alle weiteren Unterlagen müssen erneut und aktuell eingereicht werden
- Der Wiederholungsantrag ist kein formloser Antrag — Sie müssen das vollständige Antragsformular ausfüllen
Tipp: Beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung. Besonders die Vermieterbescheinigung und die Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder benötigen Zeit. Wenn Sie die Unterlagen rechtzeitig zusammenstellen, vermeiden Sie Stress und eine mögliche Zahlungsunterbrechung.
Was passiert, wenn ich den Termin verpasse?
Stellen Sie den Wiederholungsantrag nach Ablauf des Bewilligungszeitraums, entsteht eine Zahlungslücke. Wohngeld wird nicht rückwirkend für bereits vergangene Monate gezahlt — es beginnt erst wieder ab dem Monat der erneuten Antragstellung. Versäumen Sie den Termin also nicht.
Wohngeld erhöhen — wann ist das möglich?
Eine Erhöhung des Wohngelds können Sie unter folgenden Umständen beantragen:
1. Einkommen hat sich verringert
Wenn Ihr Einkommen um mehr als 15 Prozent gesunken ist — zum Beispiel durch Arbeitsplatzverlust, Renteneintritt oder Wechsel in Teilzeit — kann das Wohngeld erhöht werden. Sie müssen die Einkommensänderung der Wohngeldstelle melden und die neuen Nachweise einreichen.
2. Miete ist gestiegen
Eine Mieterhöhung kann zu einem höheren Wohngeld führen — sofern die neue Miete noch innerhalb des Höchstbetrags nach Mietstufe IV liegt. Legen Sie die Mieterhöhung und die neue Vermieterbescheinigung vor.
3. Haushalt hat sich vergrößert
Durch die Geburt eines Kindes oder den Zuzug eines Angehörigen (z. B. pflegebedürftige Eltern) erhöht sich die Haushaltsgröße und damit sowohl die Einkommensgrenze als auch der maximale Mietbetrag. Das kann zu einem höheren Wohngeld führen.
4. Gesetzliche Erhöhung (wie 2026)
Bei gesetzlichen Wohngelderhöhungen (wie der zum 1. Januar 2026) wird das Wohngeld in der Regel automatisch angepasst. Sie müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Informationen dazu finden Sie auf Ihrer Seite zur Wohngelderhöhung 2026.
Erhöhung beantragen — so gehen Sie vor
- Prüfen Sie die Voraussetzungen: Ist Ihr Einkommen gesunken? Hat sich Ihre Miete erhöht? Oder hat sich Ihr Haushalt vergrößert?
- Sammeln Sie die Nachweise: Neue Einkommensnachweise, aktualisierte Vermieterbescheinigung, gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Meldebescheinigung
- Stellen Sie einen Änderungsantrag: Nutzen Sie das reguläre Antragsformular und kreuzen Sie „Änderungsantrag" an. Oder reichen Sie die Änderung formlos mit Angabe Ihres Aktenzeichens ein.
- Warten Sie den Bescheid ab: Die Wohngeldstelle berechnet das Wohngeld auf Basis der neuen Angaben neu. Sie erhalten einen Änderungsbescheid.
Wichtig: Eine Erhöhung des Einkommens müssen Sie ebenfalls melden — auch wenn sie zu einer Verringerung des Wohngelds führt. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. → Änderungsmitteilung