Mietzuschuss berechnen — Wohngeld für Mieter in Düsseldorf

Der Mietzuschuss ist die häufigste Form des Wohngelds. Er steht Mietern zu, die eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben und deren Einkommen für die Mietkosten nicht ausreicht. Der Mietzuschuss wird monatlich gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Was zählt zur zuschussfähigen Miete?

Bei der Wohngeldberechnung wird die sogenannte zuschussfähige Bruttokaltmiete zugrunde gelegt. Diese setzt sich zusammen aus:

  • Nettokaltmiete (Grundmiete ohne Betriebskosten)
  • Kalte Betriebskosten (z. B. Grundsteuer, Hausreinigung, Gartenpflege, Hauswart, Aufzug)

Nicht zur zuschussfähigen Miete gehören:

  • Heizkosten und Warmwasserbereitung (diese werden über das Bürgergeld oder andere Leistungen abgedeckt)
  • Stromkosten
  • Kosten für einen Stellplatz oder eine Garage (wenn diese separat vermietet sind)

Höchstbeträge für die Miete in Düsseldorf

Für die Berechnung wird die Miete nur bis zum Höchstbetrag nach Mietstufe IV berücksichtigt. Die Höchstbeträge sind:

HaushaltsmitgliederHöchstbetrag (Mietstufe IV)
1 Person456 €
2 Personen555 €
3 Personen663 €
4 Personen776 €
5 Personen887 €
6 Personen987 €

Praxisbeispiel: Sie sind eine Einzelperson und zahlen 500 € Kaltmiete. Der Höchstbetrag liegt bei 456 €. Für die Wohngeldberechnung werden nur 456 € angesetzt — die übrigen 44 € Ihrer Miete bleiben unberücksichtigt und müssen von Ihnen allein getragen werden.

Wie wirkt sich die Miethöhe auf das Wohngeld aus?

Vereinfacht gesagt: Je näher Ihre Miete am Höchstbetrag liegt, desto mehr Wohngeld können Sie erhalten. Liegt Ihre Miete deutlich unter dem Höchstbetrag, reduziert sich Ihr möglicher Wohngeldanspruch — denn die Formel geht von einer gewissen „zumutbaren Mietbelastung" aus, die Sie selbst tragen.

Beispiel: Auswirkung der Miethöhe

Alleinstehende Person, wohngeldrechtliches Einkommen 1.000 €:

Tatsächliche KaltmieteAngesetzte MieteCa. Wohngeld
456 € (Höchstbetrag)456 €ca. 285 €
400 €400 €ca. 250 €
350 €350 €ca. 220 €
300 €300 €ca. 190 €

Untermietverhältnisse

Wenn Sie ein Zimmer zur Untermiete bewohnen, können Sie ebenfalls einen Mietzuschuss beantragen. Voraussetzung ist ein schriftlicher Untermietvertrag. Die Miete wird dann anteilig nach der Wohnfläche Ihres Zimmers berechnet. Bei einer unmöblierten Untervermietung gelten die gleichen Höchstbeträge wie bei einer eigenen Wohnung.

Mietzuschuss vs. Lastenzuschuss

Während Mieter den Mietzuschuss erhalten, steht Eigentümern selbstgenutzten Wohnraums der Lastenzuschuss zu. Der Lastenzuschuss orientiert sich nicht an der Miete, sondern an der monatlichen Belastung durch das Eigenheim (z. B. Schuldzinsen, Grundsteuer, Instandhaltungskosten). Die Berechnung folgt jedoch denselben grundlegenden Prinzipien.