Mietstufen in Düsseldorf — Mietstufe IV
Düsseldorf ist in die Mietstufe IV eingestuft. Das ist eine gute Nachricht für alle, die Wohngeld beantragen möchten: Je höher die Mietstufe, desto höhere Mietbeträge werden vom Staat anerkannt und desto höher kann das Wohngeld ausfallen.
Mietstufe IV bedeutet: In Düsseldorf werden im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich hohe Mietkosten als zuschussfähig anerkannt. Das verbessert die Chancen auf Wohngeld und erhöht die mögliche Höhe des Zuschusses.
Was sind Mietstufen?
Deutschland ist in sechs Mietstufen (I bis VI) eingeteilt. Die Mietstufen spiegeln das regionale Mietniveau wider. In Städten mit hohen Mieten wie München (Mietstufe VI), Düsseldorf (Mietstufe IV) oder Köln (Mietstufe V) sind die anerkannten Höchstbeträge für die Miete entsprechend höher als in ländlichen Regionen mit Mietstufe I oder II.
Die Einstufung erfolgt durch die Länder auf Basis der örtlichen Mietverhältnisse. Düsseldorf profitiert als Landeshauptstadt von NRW mit einem angespannten Wohnungsmarkt von der Einstufung in Mietstufe IV.
Höchstbeträge für Miete in Düsseldorf (Mietstufe IV)
Die folgende Tabelle zeigt die maximalen Mietbeträge, die bei der Wohngeldberechnung in Düsseldorf berücksichtigt werden:
| Haushaltsmitglieder | Max. zuschussfähige Miete (Mietstufe IV) |
|---|---|
| 1 Person | ca. 456 € |
| 2 Personen | ca. 555 € |
| 3 Personen | ca. 663 € |
| 4 Personen | ca. 776 € |
| 5 Personen | ca. 887 € |
| 6 Personen | ca. 987 € |
| 7 Personen | ca. 1.087 € |
| 8 Personen | ca. 1.187 € |
Beachten Sie: Liegt Ihre tatsächliche Miete über diesen Höchstbeträgen, wird für die Wohngeldberechnung nur der Höchstbetrag angesetzt. Der darüber liegende Teil Ihrer Miete bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
Vergleich mit anderen Städten
Zum Vergleich: Die gleiche 2-Personen-Wohnung würde in Mietstufe I nur mit maximal etwa 367 € berücksichtigt werden — in Düsseldorf sind es rund 555 €. Dieser Unterschied kann über den Erhalt von Wohngeld entscheiden.
| Stadt | Mietstufe | Max. Miete (2 Pers.) |
|---|---|---|
| München | VI | ca. 633 € |
| Köln | V | ca. 594 € |
| Düsseldorf | IV | ca. 555 € |
| Hamburg | IV | ca. 555 € |
| Duisburg | III | ca. 480 € |
| Ländlicher Raum NRW | II | ca. 424 € |
Was bedeutet das für Ihren Wohngeldantrag?
Durch die Einstufung in Mietstufe IV haben Sie in Düsseldorf bessere Chancen auf Wohngeld als Bewohner vieler anderer Städte in NRW. Insbesondere Haushalte mit mehreren Personen profitieren von den höheren anerkannten Mietobergrenzen.
Wenn Sie zum Beispiel als Einzelperson eine Kaltmiete von 440 € zahlen, liegt diese innerhalb des Höchstbetrags und wird voll berücksichtigt. Der gleiche Mietbetrag würde in Mietstufe II (ländlicher Raum) bereits den Höchstbetrag überschreiten.