Was ist Wohngeld? — Einfach erklärt

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Es hilft Haushalten mit geringerem Einkommen, ihre Miete oder die Kosten für selbstgenutztes Wohneigentum zu tragen. Anders als ein Darlehen muss Wohngeld nicht zurückgezahlt werden — es ist eine echte finanzielle Entlastung.

Auf einen Blick: Wohngeld wird monatlich ausgezahlt, muss nicht zurückgezahlt werden, wird auf Antrag bewilligt und hängt von Einkommen, Haushaltsgröße und Miete ab.

Wem hilft das Wohngeld?

Wohngeld richtet sich an Menschen, deren Einkommen zwar für den täglichen Lebensunterhalt ausreicht, aber nicht für die vollen Wohnkosten. Typische Wohngeld-Empfänger sind:

  • Rentner mit kleiner Rente
  • Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen
  • Alleinerziehende, die Teilzeit arbeiten
  • Arbeitnehmer mit niedrigem Lohn
  • Auszubildende mit eigener Wohnung
  • Studierende ohne BAföG-Anspruch
  • Menschen mit Behinderung, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können

Seit wann gibt es Wohngeld?

Das Wohngeld wurde 1965 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt und ist seitdem mehrfach reformiert worden. Es ist im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt. Die letzte große Reform — die Wohngelderhöhung 2026 — hat die Leistungen spürbar verbessert und den Kreis der Berechtigten erweitert. Die Durchführung obliegt den Bundesländern; in Nordrhein-Westfalen ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zuständig.

Die zwei Arten des Wohngelds

Mietzuschuss

Der Mietzuschuss ist die häufigste Form des Wohngelds. Er steht Mietern zu, die eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben. Der Zuschuss bemisst sich nach der zuschussfähigen Bruttokaltmiete — also der Kaltmiete zuzüglich der kalten Betriebskosten. Heizkosten werden beim Wohngeld nicht berücksichtigt.

Lastenzuschuss

Der Lastenzuschuss steht Eigentümern selbstgenutzten Wohnraums zu — also Bewohnern einer eigenen Eigentumswohnung oder eines Eigenheims. Er deckt einen Teil der laufenden Belastungen ab: Schuldzinsen, Grundsteuer, Instandhaltungskosten und ähnliche Aufwendungen.

Wie unterscheidet sich Wohngeld von anderen Leistungen?

Wohngeld wird oft mit anderen Sozialleistungen verwechselt. Die wichtigsten Abgrenzungen:

  • Wohngeld vs. Bürgergeld: Bürgergeld (früher Hartz IV) deckt den gesamten Lebensunterhalt ab — Wohngeld nur die Wohnkosten. Wer Bürgergeld bezieht, erhält kein Wohngeld. → Ausführlicher Vergleich
  • Wohngeld vs. Grundsicherung: Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung schließt Wohngeld ebenfalls aus, da die Unterkunftskosten dort bereits enthalten sind.
  • Wohngeld vs. BAföG: BAföG-Empfänger sind grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen — mit wenigen Ausnahmen.
  • Wohngeld vs. Kinderzuschlag: Beide Leistungen können gleichzeitig bezogen werden und schließen sich nicht aus.

Rechtsgrundlage

Das Wohngeld ist im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt — zuletzt geändert durch das Wohngeld-Plus-Gesetz 2026. Das Gesetz legt fest, wer Anspruch hat, wie das Wohngeld berechnet wird und welche Mitteilungspflichten bestehen. Zuständig für die Durchführung sind die Wohngeldstellen der Städte und Gemeinden. In Düsseldorf ist dies die Abteilung Wohngeld (64/3) in der Brinckmannstraße 5.

Fazit: Wohngeld ist eine wichtige soziale Leistung, die Millionen Haushalten in Deutschland hilft, ihre Wohnkosten zu stemmen. Gerade in Städten wie Düsseldorf mit hohen Mieten kann Wohngeld den entscheidenden Unterschied machen — zwischen einer bezahlbaren Wohnung und finanzieller Überlastung.