Wohngeld Änderungsmitteilung — Was muss ich melden?
Während des Bewilligungszeitraums sind Sie gesetzlich verpflichtet, bestimmte Änderungen Ihrer Lebensumstände der Wohngeldstelle unverzüglich mitzuteilen. Tun Sie dies nicht, kann das zu Rückforderungen, Bußgeldern oder in schweren Fällen zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Merksatz: Alle Änderungen, die sich auf die Höhe des Wohngelds auswirken können, müssen der Wohngeldstelle gemeldet werden — und zwar ohne schuldhaftes Zögern. Das bedeutet: sofort, nachdem die Änderung eingetreten ist.
Welche Änderungen sind meldepflichtig?
1. Einkommensänderungen
Eine Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 Prozent muss gemeldet werden. Dazu zählen:
- Gehaltserhöhung oder Aufnahme einer neuen Beschäftigung
- Beginn oder Erhöhung einer Rente oder Betriebsrente
- Beginn oder Erhöhung von Unterhaltszahlungen
- Aufnahme eines Nebenjobs oder Minijobs
- Wegfall von Werbungskosten oder Freibeträgen
Auch eine Verringerung des Einkommens sollten Sie melden — dies kann zu einer Erhöhung des Wohngelds führen.
2. Änderungen der Haushaltszusammensetzung
- Einzug oder Auszug eines Haushaltsmitglieds
- Geburt eines Kindes
- Tod eines Haushaltsmitglieds
- Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft
- Trennung oder Scheidung
- Ein Kind wird volljährig oder beendet die Ausbildung
3. Änderungen der Wohnsituation
- Umzug in eine andere Wohnung (innerhalb oder außerhalb Düsseldorfs)
- Änderung der Miethöhe (Mieterhöhung oder -senkung)
- Änderung der Wohnfläche oder Zimmeranzahl
- Untervermietung eines Teils der Wohnung
- Kauf oder Verkauf von Wohneigentum
4. Änderungen bei anderen Sozialleistungen
- Beginn oder Ende des Bezugs von Bürgergeld oder Grundsicherung
- Beginn oder Ende von BAföG
- Beginn oder Wegfall von Kinderzuschlag
- Bewilligung einer Rente (gesetzlich oder privat)
5. Änderungen bei Vermögen
- Erbschaft oder Schenkung mit erheblichem Wert
- Verkauf von Immobilien oder anderem größeren Vermögen
- Lottogewinn oder andere erhebliche einmalige Einnahmen
Wie melde ich Änderungen?
Sie können Änderungen auf folgenden Wegen mitteilen:
- Online: Über das Serviceportal der Stadt Düsseldorf — auch per Kontaktformular
- Schriftlich: Per Brief an die Wohngeldstelle mit Angabe Ihres Aktenzeichens
- Persönlich: Während der Öffnungszeiten in der Wohngeldstelle
Geben Sie bei jeder Meldung immer Ihr Aktenzeichen an — das beschleunigt die Zuordnung und Bearbeitung. Fügen Sie Nachweise bei, die die Änderung belegen (z. B. neuen Arbeitsvertrag, neue Gehaltsabrechnung).
Folgen unterlassener Mitteilung
- Rückforderung: Zu Unrecht erhaltenes Wohngeld muss in voller Höhe zurückgezahlt werden — auch über längere Zeiträume hinweg
- Bußgeld: Vorsätzlich oder fahrlässig unterlassene Mitteilungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden
- Strafverfahren: Bei vorsätzlich falschen Angaben oder Verschweigen von Änderungen kann ein Verfahren wegen Betrugs eingeleitet werden
- Aufhebung des Bewilligungsbescheids: Das Wohngeld kann für die Zukunft ganz gestrichen werden